Alle Mitglieder der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung haben die Möglichkeit, die Hälfte der Mitgliederbeiträge Rückvergütet zu erhalten. Um dies zu beantragen, muss lediglich ein Formular ausgefüllt werden.
Was muss man beachten?
1) Gemäss Anhang II des GAV vom 1. Januar 2012 haben die Mitglieder der vertrags-schliessenden Arbeitnehmerverbände Anspruch auf Rückvergütung der ihnen durch den Arbeitgeber in Abzug gebrachten Vollzugskostenbeiträge (bei einer Vollzeitanstellung CHF 12.00/ Monat, CHF 144.00/ Jahr).
2) Die Rückvergütung erfolgt durch die PK-Zahntechnik.
3) Die Mitglieder der SZV sind gebeten, ihren Anspruch auf Rückvergütung mit dem Formular geltend zu machen (Wichtig: Der SZV-Mitgliederbeitrag muss bezahlt sein). Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es an die Schweizerische Zahntechniker-Vereinigung.
4) Die Auszahlung erfolgt kostenlos auf das Post- oder das Bankkonto des Antragstellers. Ist kein Post- oder Bankkonto vorhanden, müssen die Kosten für die Zahlungsanweisung in Abzug gebracht werden. (bis Fr. 100.- = Fr. 6.50; über Fr. 100.- = Fr. 7.50)
Noch Fragen? Dann kontaktiere uns doch via E-Mail (info@szv.ch) oder Telefon (056 500 20 60).
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